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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 1 KR 420/14

Gesetze: SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1; SGB V § 33; SGB V § 135 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine UKPS (Unterkieferprotrusionsschiene) zur Behandlung eines leichten obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms gehört gegenwärtig nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAF-79994

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