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FG Münster Urteil v. - 9 K 843/14 K,G,F,Zerl

Gesetze: EStG § 5, HGB § 92 Abs 4

Bilanzierung von Provisionsansprüchen und "unfertigen Arbeiten"

Leitsatz

1) Aufschiebend bedingte Versicherungsvertreter-Provisionsansprüche sind erst mit Bedingungseintritt zu aktivieren.

2) Soweit noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist, sind die auf die entsprechenden Vermittlungsleistungen entfallenden Aufwendungen als "unfertige Arbeiten" zu aktivieren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStZ 2016 S. 675 Nr. 18
AAAAF-79769

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