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FG Münster Urteil v. - 9 K 843/14 K,G,F,Zerl

Gesetze: EStG § 5, HGB § 92 Abs 4

Bilanzierung von Provisionsansprüchen und "unfertigen Arbeiten"

Leitsatz

1) Aufschiebend bedingte Versicherungsvertreter-Provisionsansprüche sind erst mit Bedingungseintritt zu aktivieren.

2) Soweit noch keine Gewinnrealisierung eingetreten ist, sind die auf die entsprechenden Vermittlungsleistungen entfallenden Aufwendungen als "unfertige Arbeiten" zu aktivieren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStZ 2016 S. 675 Nr. 18
AAAAF-79769

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