Einbeziehung von Wechselkursgewinnen
in die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Wertpapieren
im Privatvermögen
Leitsatz
Die
Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns
aus der Veräußerung von Wertpapieren im Privatvermögen (§ 20 Abs.
4 Satz 1 EStG) ist verfassungsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden,
wenn kein Umtausch des in ausländischer Währung erzielten Veräußerungspreises
in Euro vorgenommen worden ist.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 22 DStRE 2017 S. 909 Nr. 15 ErbStB 2016 S. 336 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2016 S. 3291 RAAAF-79759
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