Finanzgericht Düsseldorf
Urteil v. - 4 K 488/14 Erb EFG 2016 S. 1368 Nr. 16
Gesetze: ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 2 Abs. 1 Nr. 1ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 2 Abs. 3ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 10 Abs. 1 Satz 1ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 15 Abs. 1 Nr. 2ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 16 Abs. 1 Nr. 2ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG § 16 Abs. 2AEUV Art. 63
AEUV Art. 65
Freibetrag für Schenkungen unter EU/EWR-ansässigen Gebietsfremden – Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Optionsregelung des
§ 2 Abs. 3 ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG – Antragsunabhängige Berücksichtigung des persönlichen Freibetrags des § 16 Abs.
1 Nr. 2 ErbStG
Leitsatz
§ 2 Abs. 3 ErbStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom , wonach bei Schenkungen unter Beteiligung zumindest eines EU/EWR-ansässigen
Gebietsfremden die Steuer nur dann unter Anwendung des höheren Freibetrags berechnet wird, der für Schenkungen unter Beteiligung
zumindest eines Gebietsansässigen gilt, wenn auf Antrag des Erwerbers für die Berechnung der Steuer auf die betreffende Schenkung
alle Schenkungen, die der Schenkungsempfänger in den zehn Jahren vor und den zehn Jahren nach der Schenkung von derselben
Person erhalten hat, zusammengerechnet werden, ist mit Art. 63 und 65 AEUV nicht vereinbar ().
Im Falle der Schenkung eines im Inland belegenen Grundstücks von einer in Großbritannien ansässigen deutschen Staatsangehörigen
an ihre ebendort ansässigen Töchter ist daher auch dann jeweils der persönliche Freibetrag des § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG von
400.000 € zu berücksichtigen, wenn der Antrag nach § 2 Abs. 3 ErbStG nicht gestellt worden ist.
Fundstelle(n): DB 2016 S. 12 Nr. 30 DStR 2016 S. 10 Nr. 39 DStRE 2016 S. 1248 Nr. 20 EFG 2016 S. 1368 Nr. 16 ErbStB 2016 S. 328 Nr. 11 IWB-Kurznachricht Nr. 8/2017 S. 282 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2016 S. 2482 UVR 2017 S. 9 Nr. 1 Ubg 2016 S. 690 Nr. 11 DAAAF-79755
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