Hinzurechnung fiktiver Zinsanteile zum Gewerbeertrag
Leitsatz
1. Die Klage gegen einen auf Null lautenden Gewerbesteuermessbescheid ist mangels Beschwer unzulässig.
2. Dem Gewinn einer Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell sind die in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile
gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen.
3. Die Anwendung des § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist nicht gem. § 19 Abs. 4 GewStDV ausgeschlossen, da diese Ausnahmevorschrift
auf Betriebsleasinggesellschaften keine Anwendung findet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 18/2016 S. 871 DStR 2017 S. 8 Nr. 38 DStRE 2017 S. 1512 Nr. 24 EFG 2016 S. 1533 Nr. 18 EAAAF-79746
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