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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 55/13

Die Beteiligten streiten um eine Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in 6 Parodontose-Behandlungsfällen (im Folgenden: PAR-Behandlungsfällen) im Zeitraum Oktober 2008 bis August 2009 in Höhe von insgesamt 2.352,43 € (AOK-Versicherte).

Fundstelle(n):
EAAAF-79626

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