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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 108/15 EFG 2016 S. 1314 Nr. 16

Gesetze: AO § 227

Erlassbedürftigkeit, wenn sämtliche andere Gläubiger über werthaltige Sicherheiten verfügen

Leitsatz

  1. Bei einer Erlassentscheidung nach § 227 AO ist die Billigkeit sowohl tatbestandsmäßige Voraussetzung des Erlasses als auch Ermessensschranke.

  2. Für die Ermessensprüfung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegeben bzw. erkennbar waren.

  3. Zu der Frage, wann Unbilligkeit in der Sache gegeben ist.

  4. Nach Sinn und Zweck des § 227 AO ist eine uneingeschränkte Gleichbehandlung aller Gläubiger nicht ermessensgerecht, wenn die anderen Gläubiger über nicht anfechtbare Sicherheiten verfügen, die eine vollständige Befriedigung für diese erwarten lässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 27
DStRE 2017 S. 1141 Nr. 18
EFG 2016 S. 1314 Nr. 16
QAAAF-79421

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