Steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages.
Notwendiger Bestandteil eines Ergebnisabführungsvertrages ist nach §§ 291, 304 AktG die vertragliche Vereinbarung von Ausgleichszahlungen
an außenstehende Gesellschafter.
Die steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages ist zu versagen, wenn der variable Anteil einer an außenstehende
Gesellschafter zu zahlenden Ausgleichszahlung am Gewinn der Organgesellschaft und nicht am Gewinn des Organträgers bemessen
wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2017 S. 46 Nr. 1 DStR 2016 S. 2398 Nr. 41 DStR 2016 S. 8 Nr. 40 DStRE 2016 S. 1333 Nr. 21 DStZ 2016 S. 681 Nr. 18 EFG 2016 S. 1193 Nr. 14 GmbH-StB 2016 S. 310 Nr. 10 GmbHR 2016 S. 1002 Nr. 18 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2016 S. 2481 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2016 S. 2696 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2016 S. 670 Ubg 2016 S. 684 Nr. 11 GAAAF-79420
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