Die Betriebsaufspaltung
6. Aufl. 2016
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B. Wesen, Rechtfertigung und Verfassungsmäßigkeit der Betriebsaufspaltung
I. Wesen der Betriebsaufspaltung
Literatur: Wehrheim, Die Betriebsaufspaltung im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Einheit und richterlicher Selbständigkeit, BB 2001, 913.
21Nach der Rechtsprechung besteht das Wesen der Betriebsaufspaltung darin, dass eine nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nur vermögensverwaltende und damit an sich nicht gewerbliche Tätigkeit, nämlich das Vermieten und Verpachten von Wirtschaftsgütern, in eine gewerbliche Tätigkeit umqualifiziert wird, wenn der Mieter (Pächter) ein Unternehmen betreibt (Betriebsunternehmen) und zwischen diesem und dem Vermieter (Verpächter) eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht. In einem solchen Fall bezeichnet man die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit als Besitzunternehmen.
22Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen bilden nicht – wie früher z. T. angenommen wurde – ein einheitliches Unternehmen. Sie sind zwei selbständige Unternehmen.
II. Rechtfertigung der Betriebsaufspaltung
1. Die Reinhardtsche These
23Reinhardt hat die Betriebsaufspaltung unter Hinweis auf die ...