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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
(1) Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. (2) § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff „juristische Person“ auch eine GmbH & Co. KG umfasst (Bezug: § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 und 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 UStG; Art. 2, Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 und 3 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 11 MwStSystRL; Art. 19 Abs. 3 GG).
Zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding sowie zur Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Grundsatz der Rechtsformneutral...BStBl 2014 II S. 417