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BFH 20.01.2016 VI R 24/15, StuB 15/2016 S. 600

Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

(1) Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. (2) Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall klagte ein Finanzbeamter, der als Sachgebietsleiter sowie Vertreter des ständigen Vertreters des Vorstehers des FA arbeitet. Er lud zu seinem 40-jährigen Dienstjubiläum ausnahmslos alle Kollegen im FA mittags zu einem Imbiss in den Sozialraum des FA ein. Der als Werbungskosten abziehbare Betrag der Aufwendungen kann anhand der...