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BFH 28.04.2016 I R 33/14, NWB 32/2016 S. 2405

Umwandlungsteuer | Negativer Geschäftswert bei Einbringung

Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines sog. negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf nach dem die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auch dann nicht auf höhere Werte aufstocken, wenn deren Teilwerte die jeweiligen Buchwerte überschreiten.

Anmerkung:

Die Klägerin – eine GmbH – wurde im Rahmen eines sog. Management-Buy-out gegründet. Auf sie wurde ein nachhaltig defizitärer Teilbetrieb gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, dessen Wert unter Berücksichtigung des negativen Geschäftswerts nach einer Verständigung mit der Finanzverwaltung den steuerlichen Buchwerten entsprac...