Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
4. Aufl. 2016
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Dänemark
Allgemeines
Die dänische Umsatzsteuer (Merværdiafgift – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft für in Dänemark ansässige Unternehmen ist möglich und erfolgt auf Antrag. Zumindest sofern alle Unternehmen der Gruppe ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten betreiben, ist der Antrag an keine weiteren Bedingungen geknüpft.
Es kommt auch in Betracht, dass die dänische Finanzverwaltung einer Gruppenbesteuerung/Organschaft zwischen Unternehmen zustimmt, bei denen nicht alle Unternehmen der Gruppe diese Voraussetzungen erfüllen. Zwingende Voraussetzung hier ist dann jedoch, dass eine der der Gruppe zugehörigen Gesellschaften direkt oder indirekt zu 100 % an den anderen Gesellschaften der Gruppe beteiligt ist und dass alle Mitglieder der Gruppe in Dänemark ansässig sind.
Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beginnt einen Monat nach Antragstellung.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 80.000 DKK übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwel...