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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 KA 2/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die im niedersächsischen HVV für die Bildung arztgruppenspezifischer Grenzwerte seit 2005 vorgesehene Einteilung in Untergruppen steht einer Anpassung des Regelleistungsvolumens aus Sicherstellungsgründen ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn sie im Einzelfall tatsächlich nicht zu differenzierten Fallpunktzahlen führt.

2. Ob ein Vertragsarzt die Voraussetzungen eines besonderen Versorgungsbedarfs erfüllt, hat die Kassenärztliche Vereinigung auf der Grundlage der Ergebnisse von vier Quartalsabrechnungen zu beurteilen.

Fundstelle(n):
KAAAF-79102

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