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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 R 273/15

Gesetze: SGB VI § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst a; SGB VI § 236a Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß. Dies gilt auch bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 40
QAAAF-79084

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