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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VK 2079/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Blindheit im Sinne der Pflegestufe III richtet sich, wenn die Sehfähigkeit nicht vollständig fehlt, nach den Richtlinien der Ophthalmologischen Gesellschaft.

2. Dauernde außergewöhnliche Pflege im Sinne der Pflegestufe II liegt erst bei einem erforderlichen Pflegeaufwand von mehr als 4 Stunden in der Grundpflege vor.

Fundstelle(n):
FAAAF-79079

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