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NWB Nr. 31 vom Seite 2392

Heute schon wissen, was morgen passiert

© bigpapa44 – fotolia.com

Das hat der Steuerpflichtige nun davon: Weil er es in der Vergangenheit hin und wieder versäumt hat, die Steuererklärungen (rechtzeitig) abzugeben, soll er diese nun nicht nur pünktlich, sondern sogar vier Monate vor Ablauf des Veranlagungszeitraums einreichen. Dann muss er sich wohl noch hellseherische Fähigkeiten aneignen... oder doch lieber eine Wahrsagerin engagieren?

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