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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 455/16

Gesetze: SGB V § 51; SGB I § 63; SGB I § 66

Leitsatz

Leitsatz:

Die Krankenkasse kann die Gewährung von Krankengeld wegen mangelnder Mitwirkung nach § 66 SGB I versagen, wenn ein Versicherter, der nach Aufforderung durch die Krankenkasse einen Reha-Antrag gestellt hat, die ihm daraufhin vom Rentenversicherungsträger bewilligte Reha-Maßnahme ohne wichtigen Grund nicht antritt. Die Regelung in § 51 Abs 3 SGB V findet auf diesen Sachverhalt keine Anwendung.

Fundstelle(n):
RAAAF-78641

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