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Erbschaftsteuerreform – Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am beschlossen.
Zwischenzeitlich hat das BVerfG angekündigt, sich am Ende seiner Sommerpause wieder mit der Erbschaftsteuerreform befassen zu wollen. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG und Vorsitzender Richter des Ersten Senats, hat dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung in einem Brief mitgeteilt, dass sich der Erste Senat Ende September „mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird“.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble forderte, dass der Vermittlungsausschuss noch in der Sommerpause tagen soll, nicht erst nach Ende der Sommerpause am . ...