Zahlungen des österreichischen Arbeitgebers an die betriebliche Vorsorgekasse sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
keine Steuerbefreiung
kein Verstoß gegen Unionsrecht
Leitsatz
1. Zur Bestimmung des Begriffs der unselbstständigen Arbeit im Sinne des DBA Österreich ist auf das nationale Recht abzustellen.
2. Zahlungen des österreichischen Arbeitgebers eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers (Grenzgänger) nach § 6 Abs. 1
S. 1 des österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes an die betriebliche Vorsorgekasse in
Höhe von 1,53 v.H. des Bruttolohns sind in Deutschland als Arbeitslohn steuerpflichtig.
3. Der Arbeitslohn ist nicht steuerfrei; auch für eine analoge Anwendung von § 3 Nrn. 56, 63 oder 62 EStG fehlt es an vergleichbaren
Sachverhalten.
4. Die Versagung der Steuerfreiheit verstößt nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit oder die allgemeine Freizügigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1506 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 23/2016 S. 850 VAAAF-78482
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