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BFH  - IX R 52/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2

Rechtsfrage

Ist für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das zu 50% zur Verwaltung von Kapitalvermögen und zu 50% im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften genutzt wird, unabdingbare Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer nach objektiven Kriterien erforderlich ist?

Arbeitszimmer; Nutzung

Fundstelle(n):
FAAAF-78389

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