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Arbeitshilfe - Stand: 04.10.2017

Vergütung als Versicherungsmakler fällt nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG?

1. Fällt die Vergütung als Versicherungsmakler unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG?

2. Stellen monatliche Betriebseinnahmen, mit denen abgetretene Versicherungen bedient werden mussten, durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 S. 6 UStG dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().