Erstellung von Beweissicherungsgutachten, Bewertung von Kraftfahrzeugen und die Durchführung von Haupt- sowie Abgasuntersuchungen keine selbständige Tätigkeit?
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Können die Gesellschafter der Klägerin, die im Bereich der KFZ-Untersuchungen und der Erstellung von KFZ-Gutachten tätig ist, bei der Klägerin noch den "Stempel der Persönlichkeit" tragen, wenn sie etwa 1/7 der Prüfleistungen ausführen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
CAAAF-78338