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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding aus Eingangsrechnungen im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und S. 2245insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grds. der volle Vorsteuerabzug zu. (2) § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu vereinbarenden Weise richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Begriff „juristische Person“ auch eine GmbH & Co. KG umfasst.
Es handelt sich um die Folgeentscheidung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache Larentia + Minerva. [i]Eggers, NWB 27/2016 S. 2014Der XI. Senat des BFH hat sich klar positioniert: Der Klägerin steht als Holdinggesellschaft, die i...