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NWB Nr. 30 vom Seite 2254

Umsetzung der Empfehlungen des BEPS-Projekts in nationales Recht

[i]BMF, Pressemitteilung Nr. 15/2016 vom 13. 7. 2016Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen. Damit sollen internationale Zusagen und Verpflichtungen aus dem [i]BEPS = Base Erosion and Profit ShiftingBEPS-Projekt der OECD und G20 vom Oktober 2015 und aus Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht überführt werden. Wesentliche Inhalte betreffen den automatischen Informationsaustausch über „Tax Rulings“ und das „Country-by-Country-Reporting“ innerhalb der EU.

Hintergrund

[i]BEPS-Empfehlungen ...Bisher waren international tätige Konzerne in der Lage, bestehende Unterschiede zwischen den steuerlichen Regelungen mehrerer Staaten gezielt zur Steueroptimierung auszunutzen. Dagegen hat im Oktober 2015 das gemeinsame Projekt der OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung – bekannt als BEPS-Projekt – [i]... sind in der EU-Amtshilferichtlinie festgeschriebenEmpfehlungen vorgelegt. Unter anderem zielen diese darauf ab, die Informationsdefizite der Steuerverwaltungen abzubauen und die Transparenz der Besteuerung internationaler Konzerne zu stärken. Mit den Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie vom und wurden diese BEPS-Empfehlungen in der EU einheitlich festgeschrieben, [i]... und in nationales Recht umzusetzenum gleiche steuerliche W...