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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 17 | Differenzkindergeld: Jedes Kind ist einzeln zu betrachten

Die Berechnung des Differenzkindergelds zum Ausgleich des unterschiedlichen Kindergelds in verschiedenen Staaten muss nach einem aktuellen Urteil des BFH kindbezogen erfolgen. Es ist keine familienbezogene Betrachtungsweise vorzunehmen. Eine Kürzung des Differenzkindergelds bei einzelnen Kindern durch die Verrechnung eines übersteigenden Betrags bei anderen Kindern ist mangels gesetzlicher Grundlage ausgeschlossen.

Auch zur Berechnung des Differenzkindergelds hat sich der Bundesfinanzhof geäußert. Also dann, wenn ein Ausgleich des unterschiedlichen Kindergelds in verschiedenen Staaten vorzunehmen ist. Jedes Kind ist demnach einzeln zu betrachten. Eine Kürzung des Differenzkindergelds bei einzelnen Kindern durch eine Verrechnung eines übersteigenden Betrags bei anderen Kindern ist ausgeschlossen. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Im Streitfall wohnte eine Familie mit vier Kindern in Deutschland. Der Vater arbeitete in der Schweiz und erhielt dort Familienzulagen. Für die beiden älteren Kinder war die Schweizer Zulage höher als das deutsche Kindergeld, für die beiden jüngeren hingegen geringer.

Die Familienkasse hatte die negativen und pos...