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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 16 | Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Bei Ansprüchen auf Familienleistungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten ist die gesamte Familie so zu behandeln, als würde sie in dem Mitgliedstaat wohnen, dessen Familienleistungen beansprucht werden. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht dem in Deutschland, sondern dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht. Das gilt auch dann, wenn der im EU-Ausland lebende Elternteil keinen Antrag auf Kindergeld gestellt hat.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es von zentraler Bedeutung, welcher Elternteil Anspruch auf Kindergeld hat. Jetzt hat der Bundesfinanzhof hierzu eine wichtige Grundsatzentscheidung getroffen: Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist diese kindergeldberechtigt, nicht aber der in Deutschland lebende Vater.

Im Streitfall beantragte ein in Deutschland wohnender deutscher Staatsangehöriger Kindergeld für seinen Sohn. Dieser lebte in Polen im Haushalt seiner Mutter, der geschiedenen polnischen Ehefrau des Klägers. Die Familienkasse lehnte den Antrag ab. Sie war der Ansicht: Kindergeldberechtigt ist die geschiedene Ehefrau. Dem stehe nicht entgegen, dass sie in Deutschland über keine...