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Track 08 | Verbindliche Auskunft: Doppelte Gebühren für Organträger und Organgesellschaft
Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten. Das hat der BFH entschieden. Er hält die doppelte Gebührenerhebung für gerechtfertigt, weil das Gesetz die Gebühr typisierend an den jeweiligen Antrag knüpft. Mit dem StModernG ist allerdings erfreulicherweise geregelt worden, dass künftig nur eine Gebühr erhoben wird.
Als erstes steht heute ein Urteil zu einer verfahrensrechtlichen Frage auf dem Themenplan – zur verbindlichen Auskunft nach § 89 AO.
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden: Beantragen bei einer ertragsteuerlichen Organschaft sowohl der Organträger als auch die Organgesellschaft beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über den gleichen Sachverhalt, müssen beide Antragsteller die volle Auskunftsgebühr entrichten.
Steuerfachleuten ist der Hintergrund vertraut. Einem Steuerlaien erklären Sie es am besten so: Erteilt das Finanzamt einem Steuerpflichtigen auf dessen Antrag hin eine für ihn günstige verbindliche Auskunft über einen in der Zukunft liegenden Sachverhalt, sind die Finanzverwalt...