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Track 04-05 | E-Bilanz: Ohne freiwillige Unterlagen droht eine Betriebsprüfung
Die meisten Unternehmen wählen bei der E-Bilanz die Minimalstrategie und stellen so wenige Daten wie möglich zur Verfügung. Die OFD Frankfurt\M. hat jetzt darauf hingewiesen, dass es von den Betriebsprüfungsstellen als gewichtiger Anhaltspunkt für die Annahme der Prüfungswürdigkeit zu berücksichtigen ist, wenn die (an sich freiwillige) Übermittlung von nachgeforderten Unterlagen unterbleibt. Zudem informieren wir Sie über Neuerungen bei den Taxonomien 6.0.
Track 04 | Entscheidung über die Prüfungswürdigkeit im Rahmen der Außenprüfung
Die E-Bilanz ist mittlerweile ein Massenverfahren, das weitestgehend reibungslos funktioniert. Die meisten Unternehmen wählen allerdings die Minimalstrategie und stellen so wenige Daten wie möglich zur Verfügung. Dies ist nicht nur für die Finanzämter mit einem zusätzlichen Ermittlungsaufwand verbunden, die Rückfragen der Sachbearbeiter führen auch auf der Seite der Berater zu einer erheblichen Mehrarbeit.
Schon in unserer März-Ausgabe 2015 hatten wir Ihnen empfohlen: Wer Rückfragen vermeiden will, sollte sich für eine umfassende elektronische Übermittlung der E-Bilanz-Daten entscheiden. Der Kontennac...