Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 26 | Sonderausgaben: Anforderungen an den Inlandsbezug einer Auslandsspende

§ 10b Abs. 1 Satz 6 EStG (sog. Inlandsbezug) ist nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Köln verfassungs- und europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit, dass die Tätigkeit eines ausländischen Zuwendungsempfängers zur Ansehenssteigerung Deutschlands beitragen kann, nicht evident ausgeschlossen ist. Die anstehende BFH-Entscheidung ist auch für die Gemeinnützigkeit sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung.

Spenden an eine Körperschaft mit Sitz in einem anderen EU-Land sind unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland als Sonderausgaben abzugsfähig. Werden die steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklicht, wird unter anderem verlangt, dass natürliche Personen gefördert werden, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Ist dies nicht der Fall, muss die Tätigkeit des Zuwendungsempfängers neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen. Die Spende muss also einen Inlandsbezug haben. Das ist beispielsweise zu bejahen bei der Unterstützung von deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland.

„Zum Ansehen der Bundesrepublik Deuts...