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NWB Nr. 30 vom Seite 2284

Korruption im Gesundheitswesen

Strafbewehrte Neuregelungen durch das Anti-Korruptionsgesetz

Professorin Dr. Marion A. R. Müller

[i] Pharmazeutische Zeitung onlineSchätzungen zufolge kosten korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitswesen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) jährlich 18 Mrd. € und betragen somit ein Zehntel ihrer Gesamtausgaben. [i] finanzen.de NachrichtenMit Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag unter Zustimmung des Bundesrats verabschiedeten Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen am (Anti-Korruptionsgesetz) stehen Bestechung und [i]Frankfurter Neue PresseBestechlichkeit im medizinischen Sektor unter Strafe. Damit sollen nicht nur die Krankenkassen, sondern auch der freie Wettbewerb geschützt und das Vertrauen der Patienten in die Vertreter der Heilberufe gestärkt werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Personeller Anwendungsbereich

1. Bisherige Rechtslage

[i]Bisher keine Strafbarkeit bei Korruption im GesundheitswesenNach bisher geltendem Recht fielen Ärzte nicht unter die bestehenden Korruptionstatbestände der §§ 331 ff. StGB, da sie im Rahmen ihrer therapeutischen Entscheidungsfreiheit auch nicht im Falle ihrer Tätigkeit für ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft als Amtsträger strafbar sind (vgl. BR-Drucks. 360/15 S. 7). Der Große Senat des...