Rabattfreibetrag bei verbilligtem Strombezug durch Arbeitnehmer des Stromnetzbetreibers
Leitsatz
Bezieht nach einer Umstrukturierung im Stromkonzern der Arbeitnehmer den ihm arbeitsvertraglich zustehenden verbilligten Strom
nicht mehr von seinem Arbeitgeber, sondern von einer Vertriebsgesellschaft, während der Arbeitgeber als reiner Stromnetzbetreiber
tätig ist, so hat der Arbeitnehmer bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils dennoch Anspruch auf den Rabattfreibetrag
nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG, weil der Arbeitgeber als Stromnetzbetreiber bei wertender Betrachtung als Hersteller der vom Arbeitnehmer
bezogenen Ware Storm anzusehen ist (Anschluss an das )
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2470 Nr. 41 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2016 S. 2324 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2016 S. 2550 JAAAF-77890
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