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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 877/15

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5

Zwingende Gründe, die die Selbstnutzung des erworbenen Familienheims unmöglich machen

Leitsatz

  1. Gesundheitliche Einschränkungen stellen erst dann zwingende objektive Gründe dar, die nicht zur Versagung der Steuerbefreiung für das Familienheim führen, wenn das selbstständige Führen eines Haushalts dem Erwerber schlechthin und nicht nur in dem konkreten sich im Nachlass befindlichen Familienheim unmöglich ist.

  2. Führt der Erwerber trotz seines Gesundheitszustandes den Haushalt des Familienheim noch nahezu ein Jahr weiter, um in dieser Zeit eine adäquate Wohnmöglichkeit zu finden, liegen keine zwingenden Gründe vor, die den Erwerber an dem Bewohnen seines Familienheims ändern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
ErbBstg 2016 S. 260 Nr. 10
ErbStB 2016 S. 302 Nr. 10
NWB-EV 2016 S. 263 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2016 S. 2246
UVR 2016 S. 269 Nr. 9
DAAAF-77879

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