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Gewinnkorrekturen im Rahmen von § 15a EStG
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zur Behandlung von Mehrgewinnen aus Außenprüfungen beim sog. Mehrkontenmodell Stellung genommen ( Kurzinfo ESt 13/2016 VI 307 - S 2241a - 085 NWB DAAAF-75536).
Hintergrund: Es ist gefragt worden, ob für Zwecke des § 15a EStG etwaige Mehrgewinne aufgrund der Feststellungen einer Außenprüfung bei gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines sog. Mehrkontenmodells – in dessen Rahmen ein gesonderter Gesellschafterbeschluss hinsichtlich der Verfügung über den handelsrechtlichen Gewinnanteil nicht vorgesehen ist – als Eigen- oder Fremdkapital zu behandeln sind.
Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus:
Bei gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines sog. Mehrkontenmodells – in dessen Rahmen ein ges...