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Umsatzsteuer | Leistungsaustausch bei Haftungsübernahme
Bei einer Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG kann ein steuerbarer Leistungsaustausch nach dem auch dann vorliegen, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nichtsteuerbaren Gesellschafterbeitrag).
Die Klägerin (eine GmbH) war im Bereich der Wohnungsverwaltung tätig, fungierte jedoch insbesondere auch als Komplementärin verschiedener GmbH & Co. KG bzw. als haftende Gesellschafterin von Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Ausweislich der eingereichten Gesellschafterverträge erhielt sie für ihre Geschäftsführung und Haftung Gelder, die zum Teil fix, zum Teil aber auch aus kombi...