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Umsatzsteuer | Ermittlung der Umsatzgrenze bei der Differenzbesteuerung
Nach dem wird von Gebrauchtwarenhändlern keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € liegt.
Geklagt hatte ein Gebrauchtwagenhändler, der in den Jahren 2009 und 2010 jeweils Umsätze in Höhe von ca. 25.000 € erzielt hatte. Da er seine Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Umsatzsteuer ankaufte, hätte er ohnehin nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen. Da diese Differenzbeträge aber in beiden Jahren unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 € lagen, wollte er gar keine Umsatzsteuer abführen. Das Finanzamt hatte jedoch für 2010 Umsatzsteuer festgesetzt, da es die Kleinunternehmergrenze aufgrund des G...