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IDW zur ausstehenden Annahme der ISA
Mit Meldung vom äußert sich das IDW zur ausstehenden Annahme der ISA. Darin stellt das IDW u. a. fest, dass die Anwendung der ISA verbindlich in § 317 Abs. 5 HGB geregelt ist. Die förmliche Annahme der ISA durch die EU-Kommission steht jedoch noch aus. Dem IDW ist kein konkreter Zeitplan für den Annahmeprozess bekannt.
Die Meldung ist abrufbar unter http://go.nwb.de/8kivh.