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NWB Nr. 29 vom Seite 2232

Ohne Moos nix los

© drawkman – fotolia.com © drawkman – fotolia.comMan muss dem Schuldner auf jeden Fall zugutehalten, dass er zahlungswillig ist. Ob er die offenen Zahlungen mit Moos, Zaster, Mäusen, Kröten oder eben Ratten begleicht, ist wohl Verhandlungssache… Bleibt nur noch die Frage, ob in diesem Fall auch Online-Banking möglich ist?

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