OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 20 A 281/13.PVB
Gesetze: BPersVG § 13
Leitsatz
Leitsatz:
1. Bei einer tariflichen Personalgestellung auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 TVöD fehlt es regelmäßig an einer fortbestehenden Eingliederung in die bisherige Dienststelle und damit auch an einer Wahlberechtigung für den dort gebildeten Personalrat.
2. Für die Beurteilung der Frage der Wahlberechtigung bei einer tariflichen Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD sind die Vorschriften über die Zuweisung aus § 13 Abs. 2 BPersVG entsprechend anwendbar.
3. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf eine tarifliche Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD.
Fundstelle(n): AAAAF-77627
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.