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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 2324/14

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

Die Entrichtung von Beiträgen zum türkischen Sozialversicherungsträger nach dem türkischen Gesetz Nr. 3201 für Zeiten der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit im Ausland erfüllt auch bei Anwendung des deutsch-türkischen Abkommens über Soziale Sicherheit nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, jeweils Satz 1 Nr. 2 SGB VI, weil es sich um freiwilige Beiträge handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAF-77587

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