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AG Heidelberg Urteil v. - 21 C 40/15

Gesetze: ZVG § 149 Abs. 1, ZVG § 149, BGB § 286, BGB § 288, ZVG § 146 Abs. 1, ZVG 23 Abs. 1 S. 1, ZVG § 148 Abs. 2

Nutzungsentschädigung und Betriebskostenvorauszahlung für Zwangsverwalter

Leitsatz

Dem Zwangsverwalter steht gegen den Zwangsverwaltungsschuldner ein Anspruch sowohl auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für einen Teil der von ihm bewohnten Wohnung sowie auf monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten der gesamten Wohnung zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAF-77456

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