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FG Baden-Württemberg 12.04.2016 6 K 2005/11, BBK 14/2016 S. 671

Buchführung | Kein Betriebsausgabenabzug für Firmenkalender

Der Betriebsausgabenabzug für die Herstellung eines Firmenkalenders, der an Kunden und Geschäftsfreunde verschenkt wird, ist nicht möglich, wenn die Aufwendungen nicht auf einem gesonderten Betriebsausgabenkonto gemäß § 4 Abs. 7 EStG gebucht werden.

Nach dem FG handelt es sich bei Firmenkalendern um Geschenke im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Aufwendungen müssen daher unabhängig vom Wert pro Empfänger [i]Geschenk trotz Unterschreitung der 35 €-Grenzenach § 4 Abs. 7 EStG gesondert gebucht werden.

Die Klägerin war eine GmbH, die zum Preis von ca. 175.000 € netto etwa 15.000 Kalender hatte drucken lassen (Stückpreis ca. 11,60 €). Die Kalender enthielten professionelle Fotografien von Bauwerken, [i]Kalender mit Firmenlogo und Vorwortin die Produkte der Klägerin eingebaut worden waren. Außer einem Firmenlogo auf jedem Monatsblatt befand sich noch ein Vorwort der Geschäftsführerin auf dem Kalender. Di...

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