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FG Hamburg | Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen Gewerbeertrags einer Immobilien-KG mit ausschließlich im Ausland belegenen Immobilien
(1) Die im Rahmen der Fondsinitiierung erzielten Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter (Initiatoren) eines geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG mit ausschließlich in den Niederlanden belegenem Grundbesitz sind regelmäßig dem inländischen Gewerbeertrag der KG zuzurechnen, wenn diese im Inland eine Betriebsstätte unterhält. (2) Eine Betriebsstätte i. S. von § 12 Satz 1 AO erfordert nicht in jedem Fall, dass dem Steuerpflichtigen ein vertragliches Nutzungsrecht an der festen Geschäftseinrichtung oder Anlage zusteht. (3) Die bloße Vermietung einer in den Niederlanden gelegenen Immobilie vermittelt dem Steuerpflichtigen regelmäßig keine Betriebsstätte in der Immobilie. (4) Sondervergütungen, die ein Immobilienfonds in der Form einer ...