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FG Köln | Rechtskraft steht erneuter Antragstellung im Vergütungsverfahren entgegen
Das FG Köln hat in zwei Urteilen, die auf denselben Lebenssachverhalt zurückgehen, zu der Frage Stellung genommen, ob ein aus formellen Gründen abgelehnter Antrag erneut für denselben Vergütungszeitraum gestellt werden kann. Der in der EU ansässige Antragsteller stellte einen Antrag (Erstantrag), der mangels beigefügter Scans abgelehnt wurde. Daraufhin reichte der Antragsteller für denselben Vergütungszeitraum innerhalb der Antragsfrist zwei weitere Vorsteuer-Vergütungsanträge ein. Der erste dieser Folgeanträge wurde als Einspruch gegen die Ablehnung des Erstantrags gewertet. Dieser war nach Auffassung des FG Köln aber nicht fristgerecht eingelegt worden. Einer [i]Die Rechtskraft eines Bescheids kann nicht durch Folgeanträge umgangen werdenmateriell-rechtlichen Entscheidung über den zweiten Folgeantrag stand (bei identischem Sachverhalt) nach Meinu...