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Die Umsetzung von BEPS in das deutsche Recht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 483Mit dem Referentenentwurf (RefE) vom für ein Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen sollen insbesondere die Empfehlungen der G20/OECD zur Stärkung der Transparenz durch das CbCR sowie im Hinblick auf den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten in Steuersachen umgesetzt werden. Neben der Einführung des dreistufigen Dokumentationsansatzes – so, wie von der OECD mit dem Master File, Local File und CbCR empfohlen – und der Umsetzung des verpflichtenden Informationsaustausches in Bezug auf das CbCR, ändert der Gesetzgeber weitere steuerliche Regelungen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten.
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I. Schrankenwirkung
[i]DBA verlieren Sperrwirkung bei Definition des FremdvergleichsgrundsatzesEine beachtenswerte Änderung im Bereich der Verrechnungspreise betrifft den § 1 Abs. 1 AStG-E im neuen Satz 5. Dieser lautet wie folgt: „Der Inhalt des Fremdvergleichsgrundsatzes, der in den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) enthalten ist, bestimmt sich nur nach den Regelungen dieses Gesetzes.“ Nach Ansicht des Gesetzgebers in der Begründung geht es darum, inhal...