2. Schulische Angebote der Lernförderung sind von der Schule selbst angebotene Maßnahmen, strukturelle Förderungen, wie Förderkurse oder Hausaufgabenhilfe.
3. Die wesentlichen Lernziele eines Schülers sind nicht abstrakt, sondern im jeweiligen Einzelfall differenzierend nach Schulform und Klassenstufe anhand der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln.
4. Nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen ist auch in einer 3. Klasse in einer Grundschule die Versetzung in die 4. Klasse ein wesentliches Lernziel. Zum Ziel der Versetzung in die nächsthöhere Klasse tritt jedoch in der Grundschule und damit auch in der 3. Klasse als weiteres wesentliches Lernziel die Verschaffung von Kulturtechniken hinzu.
5. Zur Eignung und zusätzlichen Erforderlichkeit einer außerschulischen Lernförderung.
Fundstelle(n): EAAAF-77147
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