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Kinderbetreuungszuschuss (steuerfrei) – Muster
Zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder
Kinderbetreuungszuschuss (steuerfrei)
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Ein vom Arbeitgeber gezahlter Kinderbetreuungszuschuss, § 3 Nr. 33 EStG, für die Unterbringung im (betrieblichen oder außerbetrieblichen) Kindergarten, in einer Kindertagesstätte oder bei einer sonstigen Kinderbetreuung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden:
Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, Gehalt darf nicht umgewandelt werden.
Die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung müssen nachgewiesen werden.
Er darf nur für Kinder gezahlt werden, die noch nicht schulpflichtig sind. Die Schulpflicht regeln die entsprechenden landesrechtlichen Schulgesetze. Für Kinder, die zwar das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber mangels Schulreife zurückgestellt sind, darf der Kinderbetreuungszuschuss auch steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden.
Die Kinderbetreuung muss außer Haus erfolgen und
der Zuschuss darf nur für die Betreuungskosten verwendet werden.
Die nachfolgende Vereinbarung unterstellt, dass kein Tarifvertrag einschlägig ist.
Mehr zum Thema Kinderbetreuung sowie weiterführende Informationen im infoCenter und im Grundlagenbeitrag.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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