Der mühsame Marsch in die Praxis
Der IFRS-Anwender hat sich inzwischen daran gewöhnt, dass zwischen der Verabschiedung eines neuen Standards und dessen Pflichtanwendung meist ein längerer Zeitraum liegt. Dies ist gut so, weil bei den Neuregelung der Teufel – wie so oft – im Detail steckt und sich daher die Implementierung des neuen Rechts in der Praxis entsprechend schwierig gestalten kann. Umso wichtiger sind Beiträge, die nicht zum x-ten Mal die Konzepte der Neuregelung als Schlagworte wiedergeben, sondern Anwendungsprobleme im und am Detail beleuchten.
Hier ist zunächst der Beitrag von zur „Bilanzierung bei Verlust der Beherrschung – Übergang von IFRS 10 auf IFRS 11“ zu nennen. Er behandelt in vollständiger Systematik Widersprüche und Lücken im Konsolidierungspaket des IASB, die sich dann ergeben, wenn es zum Übergang von einem Tochterunternehmen (IFRS 10) zu einer joint operation (IFRS 11) kommt.
Offene Fragen, die eine „diversity in practice“ erwarten lassen, behandelt auch der Beitrag von zur „Erstanwendung von IFRS 9 – Was noch geklärt werden muss(te)“. Er zeigt u. a., welche Herausforderungen sich insbesondere für Banken bei der Umsetzung der neuen impairment-Vorschriften und hinsichtlich des hedge accounting ergeben und welche Bedeutung dabei die Beziehung zwischen Bilanzrecht und regulatorischem Umfeld hat.
Im Vergleich zur notorisch komplexitätsverdächtigen Materie der Finanzinstrumente sollten demgegenüber bei oberflächlicher Betrachtung die Standards zu Erlösrealisierung ( IFRS 15) und Leasingbilanzierung ( IFRS 16) weniger Implementierungsprobleme erwarten lassen. Aber auch dort kann das konkret verfolgte Geschäftsmodell zum Komplexitätstreiber werden. Hier ist zunächst der Beitrag von und zur „Bilanziellen Abbildung von contracting-Vereinbarungen“ in der Energiewirtschaft zu nennen. Er widmet sich insbesondere der Identifizierung von (eingebetteten) Leasingverhältnissen und zeigt, dass die Frage, ob ein Energieliefervertrag implizit eine Leasingbestandteil enthält, nach IFRS 16 ganz anders zu beurteilen sein kann als bisher nach IAS 17/IFRIC 4.
Um die „Bilanzielle Erfassung von Erlösen aus Kundenverträgen nach IFRS 15 – Darstellung anhand praxisrelevanter Buchungsbeispiele“ geht es und . Viel ist schon über IFRS 15 geschrieben, wenig Konkretes aber zur den Folgen für Buchhaltung und Vertragscontrolling gesagt worden. Die Autoren füllen diese Lücke und belegen dabei auch, warum „ein praktischer Umstellungsaufwand in bislang kaum gekannter Größenordnung droht“ und wie mit dieser Herausforderung umzugehen ist.
Die Beziehungen zu Kunden – seien es Kunden i. S. von IFRS 15 oder Leasingnehmer i. S. von IFRS 16 – behandelt auch in seinem Beitrag zur „Externen Berichterstattung über das Kundenkapital – Darstellung des Unfassbaren.“ Der Untertitel deutet dabei an, dass es ihm dabei nicht die bilanzielle Abbildung, sondern um die Darstellung von Werttreibern im Lagebericht und sonstigen Berichtsbestandteilen geht. Auch dieser Beitrag blickt auf die Praxis. Er begnügt sich nicht mit einer wohlfeilen Diagnose, Unternehmen würde nicht alles berichten, was für die Adressaten der Geschäftsberichte entscheidungsrelevant wäre, sondern erklärt, warum dies so ist und voraussichtlich auch bleiben wird.
Beste GrüßeNorbert Lüdenbach
Norbert Lüdenbach
Fundstelle(n):
PiR 7/2016 Seite 1
PAAAF-76864