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Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit – Muster
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen; nach Ablauf der Elternzeit können Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz geltend machen.
Mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit, sowie während der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber nicht gekündigt werden.
Während der Elternzeit können Arbeitnehmer in Teilzeit weiter arbeiten ( § 15 Abs. 4 BEEG ). Die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Nehmen beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit, können somit insgesamt 60 Wochenstunden eine Teilzeitarbeit ausgeübt werden.
Das nachfolgende Muster bildet eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
Mehr zum Thema Elternzeit sowie weiterführende Informationen im Grundlagenbeitrag.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zus...