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Kaufvertragsrecht | Sachmangel beim Autokauf
Das Fehlen der beworbenen Herstellergarantie kann einen Mangel des verkauften Gebrauchtwagens begründen und den Käufer zum Rücktritt berechtigen. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen Gebrauchtwagen, den dieser zuvor auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten und dort mit einer noch mehr als ein Jahr laufenden Herstellergarantie beworben hatte, gekauft. Kurz nach dem Kauf mussten infolge von Motorproblemen Reparaturen durchgeführt werden, die für den Kläger aufgrund der Herstellergarantie zunächst kostenfrei blieben. Später verweigerte der Hersteller mit der Begründung, im Rahmen einer Motoranalyse seien Anzeichen für eine Manipulation des Kilometerstands – vor Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger – festgestellt w...